
Passive neutron dosimetry systems - Part 2: Methodology and criteria for the qualification of personal dosimetry systems in workplaces (ISO 21909-2:2021)
STANDARD published on 15.2.2024
Designation standards: ÖNORM EN ISO 21909-2
Publication date standards: 15.2.2024
The number of pages: 39
Approximate weight : 117 g (0.26 lbs)
Country: Austrian technische Norm
Category: Technical standards ÖNORM
Dieses Dokument enthält Verfahren und Kriterien zur Qualifizierung des Dosimetriesystems an Arbeitsplätzen, an denen es eingesetzt wird. Die Kriterien in diesem Dokument gelten für Dosimetriesysteme, die die in ISO 21909-1 beschriebenen Kriterien hinsichtlich der Energie- und Richtungsabhängigkeit des Ansprechvermögens nicht erfüllen. Die Qualifizierung des Dosimetriesystems am Arbeitsplatz zielt darauf ab, Folgendes nachzuweisen: - entweder die Nichtübereinstimmung des Dosimetriesystems mit einigen der in ISO 21909-1 festgelegten Anforderungen an die Energie- oder Richtungsabhängigkeit des Ansprechvermögens führt nicht zu signifikanten Diskrepanzen bei der Dosisbestimmung für ein bestimmtes Arbeitsfeld; - oder der für diesen speziell untersuchten Arbeitsplatz verwendete Korrektionsfaktor bzw. die verwendete Korrektionsfunktion ermöglicht dem Dosimetriesystem, den richtigen Wert der Dosis genau zu bestimmen, mit ähnlichen Unsicherheiten, wie sie in ISO 21909-1 angegeben sind. Die Verfahren zur Charakterisierung des Arbeitsplatzes im Hinblick auf die Qualifizierung des Dosimetriesystems sind in Anhang A aufgeführt. Anhang B ist eine Ergänzung, da er die praktischen Verfahren enthält, die zu befolgen sind, sobald ein Verfahren gewählt wurde. Der Anbieter des Dosimetriesystems muss die Ergebnisse der Bauartprüfung nach ISO 21909-1 vorlegen. Erfüllt das zu qualifizierende Dosimetriesystem nicht alle Kriterien der ISO 21909-1, die sich mit der Energie- und Winkelabhängigkeit des Ansprechvermögens befassen, können einige Prüfungen der ISO 21909-1 nicht durchgeführt werden. Die Verknüpfungen zwischen ISO 21909-1 und ISO 21909-2 sind in Anhang E beschrieben. Dieses Dokument bezieht sich ausschließlich auf die reguläre Personenüberwachung für Neutronenstrahlung und nicht auf die Bedingungen eines Kritikalitätsereignisses.