Standard E ÖNORM EN 1998-3 15.9.2023 preview

E ÖNORM EN 1998-3 (Draft)

Eurocode 8 - Design of structures for earthquake resistance - Part 3: Assessment and retrofitting of buildings and bridges

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STANDARD published on 15.9.2023


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The information about the standard:

Designation standards: E ÖNORM EN 1998-3
Publication date standards: 15.9.2023
SKU: NS-1155216
The number of pages: 226
Approximate weight : 709 g (1.56 lbs)
Country: Austrian technische Norm (Draft)
Category: Technical standards ÖNORM

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Technical aspectsSeismic and vibration protection

Annotation of standard text E ÖNORM EN 1998-3 :

1.1 Anwendungsbereich von prEN 1998-3 (1) Dieses Dokument gilt für die Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden und Brücken in Erdbebengebieten, und zwar wie in a) bis c) angegeben: a) um Kriterien für die Beurteilung des seismischen Verhaltens von bereits bestehenden einzelnen Gebäuden und Brücken bereitzustellen; b) um die für die Auswahl der notwendigen Korrekturmaßnahmen zu befolgende Verfahrensweise zu beschreiben; c) um Kriterien für die Planung von Ertüchtigungsmaßnahmen festzulegen (d. h. Planung, statische Berechnungen einschließlich der konstruktiven Eingriffe, endgültige Dimensionierung der tragenden Teile und ihrer Verbindungen zu vorhandenen tragenden Bauteilen). ANMERKUNG 1 Für die Anwendung dieser Norm umfasst die Ertüchtigung sowohl die seismische Modernisierung (z. B. Verstärkung oder Hinzufügung eines passiven Systems) von unbeschädigten Bauwerken als auch die Sanierung und mögliche Modernisierung von durch Erdbeben beschädigten Bauwerken. ANMERKUNG 2 Anhang E enthält Ablaufdiagramme für die Anwendung dieser Norm. (2) Sofern nicht ausdrücklich angegeben, gelten prEN 1998-1-1 und prEN 1998-5. (3) Entsprechend den Leistungsanforderungen von prEN 1998-1-1:2022, 4.1 deckt diese Norm die seismische Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden und Brücken ab, die aus den am häufigsten verwendeten Baustoffen bestehen: Beton, Stahl und Verbundwerkstoffe, Holz und Mauerwerk. ANMERKUNG Die Anhänge B, C und D enthalten zusätzliche Hinweise bezüglich der Beurteilung von Stahlbeton-, Holz- bzw. Mauerwerksbauten und, soweit notwendig, bezüglich deren Ertüchtigung. (4) Diese Norm behandelt die Beurteilung einzelner Bauwerke, um zu entscheiden, ob die Notwendigkeit eines konstruktiven Eingriffs besteht, und um gegebenenfalls die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen zu planen. Sie ist nicht gedacht für die Vulnerabilitätsbeurteilung von Gesamtheiten oder Gruppen von Bauwerken im Zuge der Ermittlung des seismischen Risikos für unterschiedliche Zwecke (z. B. zur Bestimmung des Versicherungsrisikos, zur Setzung von Prioritäten bei Risikominderungsmaßnahmen usw.). (5) Diese Norm stellt (in ihren baustoffspezifischen Abschnitten Abschnitt 8 bis Abschnitt 11) Kriterien für den Nachweis der gängigsten unter den zurzeit angewendeten Ertüchtigungsverfahren zur Verfügung. (6) Dieses Dokument enthält spezifische Regeln für die Beurteilung und Ertüchtigung, die für bestehende Gebäude und Brücken der Versagensfolgeklassen CC1, CC2 und CC3, wie in EN 1990:2023, 4.3 festgelegt, maßgebend sind. (7) Obgleich die Vorgaben dieser Norm auf alle gängigen Kategorien von Gebäuden und Brücken anwendbar sind, erfordern die seismische Beurteilung und die Ertüchtigung von Denkmälern und zum kulturellen Erbe gehörenden Bauwerken häufig ż je nach Art des Bauwerks ż verschiedene Arten von Vorgaben und Ansätzen, die von der Beschaffenheit dieser Denkmäler abhängen. 1.2 Voraussetzungen (1) Es wird davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen von prEN 1998-1-1:2022, 1.2 angewendet werden. (2) Die Vorgaben dieser Norm gehen von der Voraussetzung aus, dass die Datenerfassung und die Prüfungen von erfahrenem Personal durchgeführt werden und dass der für die Beurteilung, die mögliche Planung der Ertüchtigung und die Ausführung der Arbeiten verantwortliche Ingenieur über einschlägige Erfahrungen für den zu modernisierenden oder sanierenden Bauwerkstyp verfügt. (3) Die bei Inspektionen anzuwendenden Verfahrensweisen, Checklisten und die anderen bei Datenerfassungen anzuwendenden Verfahrensweisen sollten dokumentiert und archiviert werden, und auf sie sollte in den Beurteilungs-/Planungsunterlagen Bezug genommen werden.

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