Standard ÖNORM EN 71-20 1.2.2026 preview

ÖNORM EN 71-20

Safety of toys - Part 20: Microbiological safety of toys containing accessible aqueous media

Translate name

STANDARD published on 1.2.2026


Language
Format
AvailabilityIN STOCK
Price145.60 USD excl. VAT
145.60 USD

The information about the standard:

Designation standards: ÖNORM EN 71-20
Publication date standards: 1.2.2026
SKU: NS-1257591
The number of pages: 22
Approximate weight : 66 g (0.15 lbs)
Country: Austrian technische Norm
Category: Technical standards ÖNORM

The category - similar standards:

Toys

Annotation of standard text ÖNORM EN 71-20 :

Dieses Dokument legt Anforderungen an die mikrobiologische Reinheit und Wirksamkeit von Konservierungsstoffen für zugängliche wässrige Medien in Spielzeug fest. Die Anforderungen in diesem Dokument gelten für sämtliches Spielzeug, bei dem es sich um zugängliche wässrige Materialien (z. B. Paste, Knetmasse, Fingermalfarbe, Flüssigkeit oder Gel) handelt, sowie für sämtliches Spielzeug, das diese Materialien enthält oder mit diesen geliefert wird. Die Anforderungen an die Sauberkeit und Wirksamkeit der Konservierung gelten für ein Spielzeug im Anlieferungszustand beim Verbraucher, das sich in einem ungeöffneten und unbeschädigten Behältnis befindet. Dieses Dokument gilt nicht für Spielzeug, das bereits benutzt wurde, dessen Verpackung geöffnet wurde oder das auf andere Weise so beeinträchtigt ist, dass eine mikrobiologische Verunreinigung eingebracht werden würde. Dieses Dokument gilt nicht für Spielzeug und Proben nach der Nutzung durch Verbraucher, da die mikrobiologischen Grenzwerte in Anbetracht dessen, dass es keine Möglichkeit gibt festzustellen, welchen Bedingungen das Spielzeug vor der Prüfung ausgesetzt war, ungeeignet sind. Dieses Dokument gilt nicht für: - Materialien, die während der üblichen Nutzung oder nach vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlgebrauch unzugänglich sind; - Lebensmittel; - Kosmetik; - Teile von Spielzeug, das von EN 71-13 abgedeckt wird, wenn: - das Teil in den Anwendungsbereich der Kosmetikprodukte-Verordnung fällt (d. h. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009); - das Teil ausschließlich aus anerkannten Lebensmittelaromen und Lebensmittelzutaten besteht (siehe maßgebende Gesetzgebung, zum Beispiel Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ("Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts"), Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 (Aromen), Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission (Lebensmittelzusatzstoffe) und Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Information der Verbraucher über Lebensmittel)); - von EN 71-4 abgedeckte Experimentierkästen. ANMERKUNG Spiel-Kosmetik, die ausschließlich für die Verwendung auf dem Spielzeug vorgesehen ist (z. B. Makeup-Produkte nur für Puppen), ist nicht ausgenommen.

We recommend:

Technical standards updating

Do you want to make sure you use only the valid technical standards?
We can offer you a solution which will provide you a monthly overview concerning the updating of standards which you use.

Would you like to know more? Look at this page.




Cookies Cookies

We need your consent to use the individual data so that you can see information about your interests, among other things. Click "OK" to give your consent.

You can refuse consent here.

Here you can customize your cookie settings according to your preferences.

We need your consent to use the individual data so that you can see information about your interests, among other things.